TEILNAHMEBEDINGUNGEN FÜR DAS HANS IM GLÜCK GEWINNSPIEL: WIESN-TISCH FÜR 10 PERSONEN
Die Teilnahme am Gewinnspiel der HANS IM GLÜCK Franchise GmbH, Weihenstephaner Straße 6, 81673 München, ist kostenlos und richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen. Die HANS IM GLÜCK Franchise GmbH als Veranstalter / Betreiber ist allein verantwortlich für dieses Gewinnspiel und dessen Abwicklung.
Ablauf des Gewinnspiels
Verlost wird ein Wiesn-Mittagstisch für 10 Personen auf der Empore der Hacker-Pschorr Bräurosl am Samstag, den 26.09.2026, von 11:00 bis 14:30 Uhr.
Der Gewinn umfasst 10 Einlassbänder, 20 Biermarken und 10 Hendlmarken.
Die Dauer des Gewinnspiels erstreckt sich vom 17.09.2026, 10:00 Uhr, bis zum 22.09.2026, 23:59 Uhr. Innerhalb dieses Zeitraums erhalten Nutzer*innen die Möglichkeit, am Gewinnspiel teilzunehmen.
Teilnahme
Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erkennt der/die Teilnehmer*in diese allgemeinen Teilnahmebedingungen ausdrücklich an.
Um am Wiesn-Tisch-Gewinnspiel teilzunehmen, sind folgende Schritte notwendig:
Bestellung einer Hauptspeise im HANS IM GLÜCK München Goetheplatz, Goetheplatz 2, 80337 München.
Aufbewahrung der zugehörigen Rechnung und Upload der Rechnung über das Teilnahmeformular auf der Aktions-Landingpage Gewinnspiel Wiesn München Goetheplatz
Die Teilnahme ist nur innerhalb des Teilnahmezeitraums möglich. Nach Teilnahmeschluss eingehende Einsendungen werden bei der Auslosung nicht berücksichtigt.
Teilnahmeberechtigte
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Sollte eine Teilnehmerin in seiner/ihrer Geschäftsfähigkeit eingeschränkt sein, bedarf es der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters.
Nicht teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel sind alle an der Konzeption und Umsetzung des Gewinnspiels beteiligten Personen und Mitarbeiter*innen des Betreibers sowie ihre Familienmitglieder.
Zudem behält sich der Betreiber vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, beispielsweise (a) bei Manipulationen im Zusammenhang mit dem Zugang zum oder der Durchführung des Gewinnspiels, (b) bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, (c) bei unlauterem Handeln oder (d) bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel.
Gewinn, Benachrichtigung und Übergabe des Gewinns
Die Ermittlung der Gewinnerin bzw. des Gewinners erfolgt im Rahmen einer auf dem Zufallsprinzip beruhenden Verlosung unter allen gültigen Teilnahmen nach Ablauf des Gewinnspielzeitraums.
Der/die Gewinner*in wird zeitnah nach Ende des Gewinnspielzeitraums per E-Mail von der HANS IM GLÜCK Franchise GmbH über den Gewinn informiert.
Der Gewinn kann anschließend im HANS IM GLÜCK München Goetheplatz, Goetheplatz 2, 80337 München, abgeholt werden.
Der Gewinn ist für den Wiesn-Mittagstisch am Samstag, den 26.09.2026, von 11:00 bis 14:30 Uhr auf der Empore der Hacker-Pschorr Bräurosl bestimmt. Eine Barauszahlung oder ein Umtausch des Gewinns sind nicht möglich.
Mit der Inanspruchnahme des Gewinns verbundene Zusatzkosten, insbesondere die An- und Abreise sowie sonstige nicht ausdrücklich im Gewinn enthaltene Leistungen, gehen zu Lasten des/der Gewinnerin. Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns ist der/die Gewinnerin selbst verantwortlich.
Sollte der/die Gewinner*in den Gewinn nicht wahrnehmen können oder nicht rechtzeitig ermittelt bzw. erreicht werden können, behält sich der Veranstalter vor, den Gewinn erneut zu verlosen.
Datenschutz
Verantwortlich im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DS-GVO ist die HANS IM GLÜCK Franchise GmbH, Weihenstephaner Straße 6, 81673 München. Der Datenschutzbeauftragte ist per E-Mail unter datenschutz@hansimglueck-franchise.de erreichbar.
Der Veranstalter erhebt, verarbeitet und nutzt als verantwortliche Stelle alle im Rahmen dieses Gewinnspiels an den Veranstalter übermittelten personenbezogenen Daten im Einklang mit den anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Personenbezogene Daten sind insbesondere die von den Teilnehmer*innen im Rahmen des Gewinnspiels angegebenen Daten, wie Vor- und Zuname, E-Mail-Adresse sowie gegebenenfalls weitere im Teilnahmeformular abgefragte Angaben.
Der Veranstalter gibt diese personenbezogenen Daten grundsätzlich nicht an Dritte weiter. Hiervon ausgenommen sind Dienstleistungsunternehmen, die den Veranstalter bei der Durchführung des Gewinnspiels unterstützen und im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen zur Verarbeitung der Daten berechtigt und entsprechend verpflichtet sind.
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten erfolgt ausschließlich zum Zweck der Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels.
Die Teilnehmerinnen haben im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten. Zur Geltendmachung dieser Rechte können sich Teilnehmerinnen an datenschutz@hansimglueck-franchise.de wenden.
Ein Löschungsbegehren vor Abschluss des Gewinnspiels führt zur Beendigung der Teilnahme am Gewinnspiel, sofern die Löschung der für die Durchführung des Gewinnspiels erforderlichen Daten einer weiteren Teilnahme entgegensteht. In diesem Fall ist ein Gewinn nicht mehr möglich.
Beendigung des Gewinnspiels
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit zu unterbrechen oder vorzeitig zu beenden sowie die Teilnahmebedingungen anzupassen oder zu ändern. Dazu bedarf es keiner vorherigen Benachrichtigung oder Zustimmung.
Dies gilt insbesondere, wenn aus technischen Gründen, beispielsweise aufgrund von Viren im Computersystem, Manipulationen oder Fehlern in der Hard- und/oder Software, oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann.
Erfüllungs- und Schadensersatzansprüche der Teilnehmer*innen bei vorzeitiger Beendigung des Gewinnspiels sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Sonstige Regelungen
Das Gewinnspiel des Betreibers unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Der Rechtsweg ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz des Veranstalters.
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Entsprechendes gilt für den Fall einer Regelungslücke.
Änderungen der Teilnahmebedingungen erfolgen in Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses selbst.
Soweit das Gewinnspiel zusätzlich über Instagram oder andere Social-Media-Plattformen kommuniziert wird, steht es in keiner Verbindung zu diesen Plattformen und wird von diesen weder gesponsert, unterstützt, organisiert noch durchgeführt. Die jeweiligen Plattformbetreiber stehen nicht als Ansprechpartner für das Gewinnspiel zur Verfügung.